
Steuerberatung für Selbständige
Als Selbstständiger führen Sie allein oder mit Mitarbeitern, häufig auch Partnern ein Unternehmen. Der einzige Unterschied zum Gewerbetreibenden besteht darin, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Entscheidend ist daher, bereits bei der Unternehmensgründung die Weichen so zu stellen, dass das Finanzamt sie nicht als Gewerbetreibenden ansieht.
Zwar stellt § 18 EStG recht hohe Hürden auf, um den begehrten Status Freiberuflers zu erlangen. Jedoch gelingt es in vielen Fällen sogar nicht Akademikern, steuerlich als Freiberufler gelten zu können.
Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass sie als Freiberufler keine Bilanzen aufstellen müssen. Das vereinfacht die Buchführung erheblich und lässt Gestaltungsspielräume offen, die Bilanzierer nicht haben. Hier müssen Sie allerdings sorgfältig abwägen, ob wegen des Controllings doch eine Bilanz erstellt werden soll oder nicht.
Die Kanzlei arbeitet nach dem Netzwerkprinzip. Sie haben einen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Rechts- und Steuerknowhow. Bei Spezialfragen holt dieser die notwendigen Spezialisten für Sie, behält aber in jedem Fall den Überblick. Das spart Zeit und Geld. Das sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit.