Buchhaltung

Buchhaltung für Freiberufler und Unternehmer

Die Buchhaltung ist das Herzstück des Unternehmens. Sie sind erfolgreich in ihrem Beruf oder in Ihrem Unternehmen. Ziele wie Wachstum, Konsolidierung u.a. bleiben jedoch im Alltagsgeschäft häufig liegen. Strategische Ziele geraten aus dem Blickfeld. Das gleiche gilt für die Steuererklärung. Diese wird häufig als lästige Pflichtübung, nicht aber als echte Chance für das Unternehmen betrachtet.

Mit einer gut gestalteten Buchhaltung und dem damit verbundenen Controlling können gerade Kleinunternehmer und Freiberufler Ihr Unternehmen steuern und auf Wachstumskurs bringen. Die Steuererklärung selbst ist dann das Spiegelbild ihrer Daten, Zahlen und Fakten.
Insbesondere die Kreditvergabe wird durch ein gutes Controlling erheblich erleichtert. Viele Unternehmer unterschätzen auf der einen Seite die Notwendigkeit gut präparierter Zahlen und lassen auf der anderen Seite ihre Banker einen zu tiefen Blick in die wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren.

Was macht die Buchhaltung aus?

Erstes Kriterium einer soliden Buchhaltung ist die Frage, ob man eine Bilanz abgeben möchte oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht. Nicht in jedem Fall ist die Bilanz der Königsweg zur guten Steuererklärung. Manchmal ist es auch sinnvoller, mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung die Steuererklärung zu erledigen.
Eine Bilanzierungspflicht ergibt sich insbesondere aus § 268 HGB und §§ 140 f AO. Freiberufler sind hiervon ausgenommen. In besonderen Fällen kann sich aber auch für Sie als Freiberufler lohnen, eine Bilanz abzugeben.

Zweites Kriterium ist häufig der berühmte Dienstwagen. Häufig ist der Privatwagen steuerlich sinnvoller als ein ausgeklügeltes System aus Leasingfahrzeug und einer Kombination von Dienst- und Privatfahrten.
Zunehmend benutzen Freiberufler Fahrrad, Bahn und Flugzeug wesentlich häufiger als ein Fahrzeug um zur Arbeitsstätte zu kommen oder zum Kunden. Auch hier gibt es Gestaltungen, die eine Steueroptimierung bewirken.
Drittes Kriterium ist der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung. Hier spielt das Arbeitszimmer eine erhebliche Rolle. Der Bundesfinanzhof hat in einer brandaktuellen Entscheidung eine ganz enge Auslegung des Arbeitszimmers judiziert (BFH, 27.07.2015 – GrS 1/14). Diese Entscheidung ist ebenfalls äußerst wichtig für die Frage, wie letztlich das Unternehmen steuerlich gestaltet werden kann.

Steuererklärung und Buchhaltung

Aus der Buchhaltung wird dann die Steuererklärung entwickelt. Diese fließen insbesondere ihre persönlichen Besonderheiten. Also Vermögensbildung, Versicherungen, Altersvorsorge usw.

Zusammenfassung: Mit einer gut gestalteten Buchhaltung und dem daraus entwickelten Controlling können Freiberufler und Unternehmer ihre Unternehmensziele definieren und verwirklichen.

Die Kanzlei arbeitet nach dem Netzwerkprinzip. Sie haben einen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Rechts- und Steuerknowhow. Bei Spezialfragen holt dieser die notwendigen Spezialisten für Sie, behält aber in jedem Fall den Überblick. Das spart Zeit und Geld. Das sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Steuerberatung Freiberufler München (XXX)
Volker Siegel
Rechtsanwalt & Bilanzbuchhalter